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Baumgarte Fahrzeugtechnik

Wilhelm-Hirte-Str. 7

30855 Langenhagen

Tel.: (0511) 7 85 12 23

oder (0511) 89 75 57 08

Fax: (0511) 7 85 12 28

E-Mail: info@baumgarte-fahrzeugtechnik.de

 
 

AGB

(letzter Stand 27.03.2007)

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Baumgarte-Fahrzeugtechnik , 30855 Langenhagen

I. Allgemeines:
Diese allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich – auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird – für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen uns und Unternehmern/der Öffentlichen Hand, es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind.

II. Angebot und Annahme:
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2. Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und technische Daten sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Wir übernehmen keine Gewahr dafür, dass alle von uns zum Kauf angebotenen Waren auch tatsachlich und zu den vorgesehenen Preisen lieferbar sind. 3. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten bedürfen, um wirksam zu sein, unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Versand, Lieferzeit, Teillieferung:
1. Versandwege und –mittel sind mangels besonderer Vereinbarungen unserer Wahl überlassen. Werden wir als Spediteur tätig, gelten die allgemeinen Speditionsbedingungen,
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
3. Von uns mit unseren Produkten ausgelieferte Elektrozusatzgeräte anderer Hersteller können über den geregelten Entsorgungsweg (ÖrE) zurückgegeben werden. Diese Hersteller tragen die mit der Rücknahme verbundenen Pflichten nach dem Elektrogerätegesetz.

IV. Preise und Zahlung
1. Unsere Preise und der vom Kunden nach Auftragsausführung geschuldete Betrag hängen von der allgemeinen Entwicklung der Preise oder Werte für Güter oder Leistungen am Markt ab, die unsere Selbstkosten für die Ausführung des Auftrages unmittelbar beeinflussen (wie insbesondere Tarifabschlüsse oder Materialpreisänderungen). Veränderungen (Erhebungen wie Senkungen) solcher Vorkosten werden von uns in dem Umfange an den Kunden weitergegeben, wie sie sich als Kostenelemente auf unsere Preise auswirken. Dem Kunden weisen wir diese auf sein Verlangen nach.
2. Zahlungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Rechnungsdatum sofort rein netto ohne Abzug fällig. Der Käufer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. .Bei Zahlungsverzug sind vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugzinsen in Höhe von 8 % über dem Wechseldiskontsatz der Landeszentralbank Niedersachsens zu entrichten.
3. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Besteller, bzw. Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig, und wir können für die noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Auslieferung der Ware verlangen. Das Gleiche gilt bei Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung, Konkurs- oder Vergleichsantrag des Bestellers.

V. Entgegennahme
1.Der Kunde ist nur dann berechtigt, die Entgegennahme der Ware abzulehnen, wenn sie offensichtlich von der Bestellung abweicht.

VI Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Ist der Kunde Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgen stets in unserem Auftrag, ohne das für uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- und Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab und hat uns den Gegenstand sorgfaltig zu verwahren. Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehende Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Er tritt schon mit Abschluss des Vertrages die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, wie er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet.
2. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden frei zu geben; die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten obliegt uns.
3. Wahrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug oder kommt er seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so können wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und den Liefergegenstand vom Kunden herausverlangen.
4. Eigentumsware darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verpfändet, sicherungsübereignet, vermietet oder an Dritte weitergegeben werden.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde uns sofort zu verständigen und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Die Kosten zur tatsachlichen und rechtlichen Verfolgung unseres Sicherungseigentums trägt der Kunde, soweit sie nicht von Dritten zu erlangen sind.
6. Wir sind berechtigt, für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Feuer-, Wasser und sonstigen Schaden zu versichern, sofern der Kunde eine ausreichende Versicherung nicht selbst nachweist.
7. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware wahrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

VII. Gewährleistung/Sachmangelhaftung
Für Mangel des Kaufgegenstandes haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche -unbeschadet Ziffer IX. dieser Bedingungen wie folgt: 1. Der Kunde hat eingehende Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich zu soweit der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang mangelhaft gewesen ist, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, es sei denn wir sind mit der Beseitigung des Mangels in Verzug oder er ist durch dringende betriebliche Erfordernisse oder Gefahr in Verzug zur Mangelbeseitigung gezwungen.
3. Bei Ersatzlieferung beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Kosten des Ersatzstückes sowie die Versandkosten. Diese werden nur übernommen, soweit sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Im Ausland anfallende Nachbesserungskosten sind von uns nur soweit zu tragen, wie sie auch bei einem Nachbesserungsort im Inland entstanden waren.
4. Schlägt die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung aus von uns zu vertretenden Gründen fehl oder halten wir eine uns gesetzte Frist schuldhaft nicht ein, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, nach seiner Wahl den Vertragspreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Mangelansprüche bestehen nicht bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung des Kaufgegenstandes, bei fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritten, natürlicher Abnutzung, Schaden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäßer Wartung, dem Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemäßer Lagerung oder sonstiger vom Kunden oder Dritten zu verantwortenden Umständen.
6. Für Austauschteile gelten die Gewährleistungsbedingungen sinngemäß.

VIII. Verjährung
Sämtliche Mangelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie für Anspruch nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. IX. Haftung
1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist unsere Haftung, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschaden des Kunden.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. gilt ferner nicht für Mängel], die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
X. Sonstiges

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Dieser Ort ist auch der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung, wenn der Kunde Kaufmann ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Auf unsere Beziehungen zu dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Sollte eine oder mehrere der oben stehenden Klauseln unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 
         
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